1. Wieso wird für eine Wortmarke eine Schriftlizenz benötigt ?
2. Warum benötigt der Designer (Freelancer) die Schriftlizenz ?
3. Was bedeutet Urheber- und Nutzungsrecht ?
1. Wieso wird für eine Wortmarke eine Schriftlizenz benötigt ?
Wieso eine Schrift mit einer kostenpflichtingen Lizenz verbunden ist, läßt sich ganz einfach an der Vielfalt und dem Detailgrad einer Schriftart erklären. Auch wenn das Alphabet nur aus 26 Zeichen besteht, fügen sich zu einer Schriftart rund 220 Schriftzeichen zusammen. Diese multiplizieren sich noch einmal in verschiedene Schriftstärken und Schriftschnitte wie regular, bold, light - italic, small caps, condensed, etc.
Bedenkt man, wie viel Zeit ein Typograph in jeden Buchstabenbogen legt bis das Schriftbild optimiert ist, erklärt sich der verhältnismäßig preiswerte Lizenzpreis doch recht schnell.
Grundsätzlich unterscheiden die Schrift-Lizenzen in einer privaten und kommerziellen Nutzung. Leider findet man im Internet sehr oft kostenlose Schriften zum Download angeboten aus dem die Lizenzfrage nicht eindeutig hervor geht . Hier sollten Sie achtsam vorgehen, da sich in vielen Fällen das "kostenlos" auf den Download beschränkt und nicht auf die kommerzielle Nutzung bezieht. Ein ordnungsgemäßes Downloadpaket einer Schrift enthält eine Lizenzvereinbarung des Urhebers, sowie dessen Kontaktdaten oder Homepageverweise.
Ähnlich verhält es sich bei den Schriften Ihres PCs. Mit dem Erwerb Ihres Betriebssystems kaufen Sie die Lizenzen der enthalten Schriftarten. Jedoch ist die kommerzielle Nutzung von Schrifttyp zu Schrifttyp unterschiedlich aufgesetzt und sollte im Zweifelsfall nachgelesen werden.
2. Warum benötigt der Designer (Freelancer) die Schriftlizenz ?
Für die Erstellung einer Bild/Wortmarke, wie z.B. eines Logos wird eine Schriftdatei verwendet, welche auf dem Arbeits-Computer installiert werden muss. Für diese Nutzung der genannten Schrift benötigt der Designer (Freelancer) die erworbene Schriftlizenz.
Eine Einräumung von Nutzungsrechten oder so genanntes Lizenzsplitting ist in diesem Fall nicht möglich, da Schriftlizenzen ausschließlich an Personen- oder Firmen gebunden sind.
3. Was bedeutet Urheber- und Nutzungsrecht ?
Das deutsche Urheberrecht bezieht sich auf den Urheber als Schöpfer und seine ideellen Beziehung zum Werk und ist gesetzlich untrennbar von der Person (dem Grafiker/Illustrator). Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht können nach § 29 UrhG daher ausschließlich durch die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31 Abs. 1 UrhG) stattfinden.
Die Nutzungsrechte können auf Wunsch vertraglich festgelegt und individuell angepasst werden. Bei Interesse sende ich Ihnen ein Vordruck des Vertrags.
4. Wie kann ich meine Ideen und Grafiken schützen lassen ?
Zum Schutz Ihrer Ideen und der entstanden grafischen Umsetzung können Sie diese beim deutschen Patentamt eintragen und schützen lassen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:
1. Wortmarken* (z.B. der Name einer Firma oder eines Produkts)
2. Bildmarken (z.B. ein Logo oder ein Maskottchen)
3. Wort-/Bildmarke (eine Kombination aus 1. und 2.)
* Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, können Sie sich auch einen Werbeslogan (Claim) schützen lassen.
Nähere Informationen zum Thema Markenschutz finden Sie direkt beim Patentamt unter:
5. Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung enthält die Annahme einer Bestellung oder Auftragserteilung. Hier werden die auszuführenden Arbeiten, sowie der Kostenvoranschlag aufgeführt. Die Auftragsbestätigung dient zur Sicherheit und Kontrolle beider Parteien (Auftraggeber und Freelancer).
Sie erhalten eine Auftragsbestätigung nach Absprache per E-Mail, Fax oder auf dem postalen Weg.